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Europäisches Patentamt

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Europäisches Patentamt Artikel

Das Europäische Patentamt (EPA) hat seinen Sitz in München, eine Zweigstelle in Den Haag/Niederlande und Dienststellen in Berlin-Kreuzberg und Wien. Das EPA ist das wichtigste Organ der EPO (Europäische Patent Organisation), einer durch das EPÜ geschaffenen, zwischenstaatlichen Organisation, der mittlerweile 28 europäische Länder angehören.

Entgegen weit verbreiteter öffentlicher Meinung ist die EPO keine EU-Institution. Daher bestehen aus Sicht von Kritikern ca. ungenügende Möglichkeiten der Überwachung dieser Institution. Das EPA finanziert sich selbst durch eingenommende Patentgebühren, wobei die Hälfte dieser Einnahmen über einen von dem Umfang der von den Nationalen Patentämtern erteilten Patenten bestimmten Schlüssel an die Mitgliedsstaaten geht. Über den Rest verfügt es frei. Kritiker sehen darin ein Grund zur Bereitschaft Trivialpatente für mehr Umsatz zu erteilen.

Die 28 Mitgliedsstaaten der EPO (Stand: 1. März 2004):

  1. Österreich
  2. Belgien
  3. Bulgarien
  4. Tschechien
  5. Dänemark
  6. Estland
  7. Finnland
  8. Frankreich
  9. Deutschland
  10. Griechenland
  11. Großbritannien
  12. Irland
  13. Italien
  14. Liechtenstein
  15. Luxemburg
  16. Monaco
  17. Niederlande
  18. Polen (seit 01.03.2004)
  19. Portugal
  20. Rumänien
  21. Slowakei
  22. Slowenien
  23. Spanien
  24. Schweden
  25. Schweiz
  26. Ungarn
  27. Türkei
  28. Zypern

siehe auch: Europa, Software-Patent

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